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   BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22   

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BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22 (https://dejure.org/2023,7166)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2023 - 4 StR 300/22 (https://dejure.org/2023,7166)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - 4 StR 300/22 (https://dejure.org/2023,7166)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 224 StGB; § 240 StGB; § 24 StGB; § 64 StGB
    Versuchte Nötigung (Rücktritt); gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung: Vorsatz); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 177
  • StV 2023, 531
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Es reicht nicht aus, dass sein Vorliegen möglich oder nur nicht auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2002 ? 1 StR 382/02 Rn. 14).
  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs: symptomatischer

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Denn angesichts der Feststellungen, nach denen der Angeklagte derzeit "alle zwei bis drei Wochen am Wochenende ... etwa sechs bis sieben Weinschorlen über den Abend verteilt" und wochentags keinen Alkohol trinkt, liegt das Vorliegen eines alkoholbedingten Hanges im allein relevanten Zeitpunkt des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 ? 2 StR 331/19 Rn. 7 mwN) jedenfalls nicht auf der Hand.
  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Feststellung eines "Beinahe-Unfalls"

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Das zieht auch die Aufhebung der für sich genommen rechtsfehlerfreien Verurteilung wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB nach sich, da das Landgericht insoweit von Tateinheit ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21).
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 451/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges); volle

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, NStZ 2004, 384, 385; vom 21. Januar 2021 - 4 StR 405/20 Rn. 4).
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 405/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs); Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, NStZ 2004, 384, 385; vom 21. Januar 2021 - 4 StR 405/20 Rn. 4).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 646/19

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: abstrakte

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Der Täter muss sie nicht als solche bewerten, seiner Vorstellung nach muss sein Handeln aber auf Lebensgefährdung angelegt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 StR 646/19, NStZ 2021, 107, 108).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Unbeschadet des Umstands, dass die Strafkammer bei den Vorwürfen zu 1 bis 4 aus vorbezeichneter Anklage von einem einheitlichen Geschehen ausgegangen ist, wäre bei der Nichterweisbarkeit einer tatmehrheitlich angeklagten Tat zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich gewesen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 ? 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 656/19).
  • BGH, 31.08.2022 - 4 StR 235/22

    Strafzumessung (gefährliche Körperverletzung: Tatvarianten, Beweiswürdigung);

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Der Senat weist zudem darauf hin, dass die Kompensationsentscheidung von der Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs nicht betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2022 - 4 StR 235/22 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Das zieht auch die Aufhebung der für sich genommen rechtsfehlerfreien Verurteilung wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB nach sich, da das Landgericht insoweit von Tateinheit ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21).
  • BGH, 20.05.2020 - 4 StR 656/19

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen versuchtem schweren

    Auszug aus BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
    Unbeschadet des Umstands, dass die Strafkammer bei den Vorwürfen zu 1 bis 4 aus vorbezeichneter Anklage von einem einheitlichen Geschehen ausgegangen ist, wäre bei der Nichterweisbarkeit einer tatmehrheitlich angeklagten Tat zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich gewesen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 ? 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 656/19).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    cc) Eine Schuldspruchänderung durch den Senat dahin, dass der Angeklagte aufgrund der Tat zum Nachteil des Nebenklägers der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB schuldig ist, kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Strafkammer keine Feststellungen zum diesbezüglichen Vorstellungsbild des Angeklagten und damit zum Vorsatz hinsichtlich des Qualifikationsmerkmals einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2023 - 4 StR 300/22, NStZ-RR 2023, 177; vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22, juris Rn. 15) getroffen hat.
  • BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24

    Schuldspruch, Revision, Strafausspruch, Angeklagte, Rechtsfehler, Strafkammer,

    Der Täter muss sie nicht als solche bewerten, seiner Vorstellung nach muss sein Handeln aber auf Lebensgefährdung angelegt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 StR 646/19-, juris; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2023 - 4 StR 300/22 -, juris Rn. 10; Grünewald in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage, § 224 StGB Rn. 39).
  • BGH, 27.09.2023 - 5 StR 181/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Ein solcher Hang muss - zum maßgeblichen Zeitpunkt - sicher festgestellt sein; es reicht nicht aus, dass sein Vorliegen möglich oder nur nicht auszuschließen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2023 - 4 StR 300/22 mwN).
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